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Berufsbegleitendes Fernstudium - Geldwerte Leistungen

geschrieben von Chef_Balimani 
30.05.2017 08:04:46
Hallo,

ich habe eine Frage und hoffe, dass ich an dieser Stelle richtig bin und mir weitergeholfen werden kann.
Folgendes Szenario:

Ich, 24 Jahre alt, bin aktuell in einem Betrieb eingestellt und stehe vor der nächsten Gehaltsverhandlung. Ich habe meinen Bachelor im vergangenen Jahr absolviert und würde gerne meinen Master berufsbegleitend (nur am Wochenende und in den Abendstunden; nicht während der Arbeitszeit) per Fernstudium machen.

Die Kosten für das Fernstudium belaufen sich auf rund 400 € pro Monat. - Aufgrund von früheren Gesprächen, scheint eine Gehaltserhöhung von rund 500 € pro Monat möglich. Ich bin in der Steuerklasse 1 und würde somit netto ganz grob 250 € mehr auf dem Konto haben. - Zahle ich davon die Studiengebühren hätte ich etwa 150 € weniger als aktuell auf dem Konto.

Momentan komme ich mit meinem Gehalt gut über die Runden ohne mir finanzielle Sorgen machen zu müssen. Ich möchte das Fernstudium jedoch antreten, ohne entsprechend zu große Einbußen machen zu müssen, damit ich mir auch während des Studiums nicht andauernd am Ende des Monats Sorgen machen muss wie ich hinkomme.

Meine Fragen wäre nun folgende:

1. Wäre es für mich aus finanzieller Sicht besser wenn ich meinen Arbeitgeber frage ob er die Kosten für mein Studium übernimmt? (Ich bin mir bewusst, dass ich mich entsprechend an den AG binden würde)

2. Wenn ich es in den vielen Foren etc. im Internet richtig verstanden habe wäre dies ja ein geldwerter Vorteil, richtig? Das heißt ich müsste von meinem aktuellen Brutto Einkommen mehr Steuern zahlen oder?

3. Wie würde sich der geldwerte Vorteil auf mein aktuelles netto Gehalt auswirken? - Sprich wie viel hätte man dann mehr / weniger auf dem Konto?

4. Angenommen in 2 Jahren (z.B. nach Abschluss des Studiums, o.Ä.) bekomme ich eine weitere Gehaltserhöhung: Nehme ich die normale Gehaltserhöhung starte ich ja in die neue Verhandlung mit meinem jetzigen Gehalt + 500 € ; Nehme ich die "Gehaltserhöhung" in Form der Übernahme der Studiengebühren starte ich in die neue Verhandlung mit meinem jetzigen Gehalt + (dann abgelaufenem) geldwerten Vorteil (?) von rund 400 € --> Sprich ich habe bei der 2. Variante ein schlechteren Ausgangspunkt, oder?

5. Welche Option sollte ich wählen und was sollte ich sonst noch berücksichtigen?

Ich weiß, das ganze war jetzt sehr viel, aber ich hoffe das es war halbwegs verständlich und jemand kann mir weiterhelfen - falls noch Infos fehlen kann ich sonst gerne auch noch ein paar offene Fragen beantworten.

Vielen vielen Dank schon einmal vorab für die Unterstützung!
Hi, ich bin kein Steuerberater, aber: Wenn Du Deinen AG statt einer Gehaltserhöhung um die Übernahme der Studiengebühren bittest dann zahlst Du darauf keine Steuern (denn auf Fortbildung müssen keine Steuern gezahlt werden). Es muss eben so darstellbar sein, dass das Studium für Deinen nächsten Karriereschritt notwendig ist. Würde nur keine Rückzahlungsverpflichtungen ggü dem Arbeitgeber bei Kündigung oder eine bestimmte Mindestverweildauer akzeptieren
Hallo, danke für die Rückmeldung.

naja die Fortbildung muss glaube ich nur nicht als geldwerter Vorteil abgerechnet werden solange ein eigenbetriebliches Interesse besteht. Die Frage ist ja aber ob ein solches besteht, wenn ich von selbst auf meinen AG zugehe und darum bitte.
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