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Passende Jobs mit Gehaltsangabe finden
Gehalt bei halber Stelle - Hilfe, bitte!
07.02.2015 14:24:42
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Beiträge: 4
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Hallo.
Ich hatte diese Woche mein Jahresgespräch und bin nun verunsichert.
Hier erstmal ein paar Infos zu mir:
- Vollzeitstelle von 2007 bis 2010 bei Firma A
- Elternzeit
- nach 13 Monaten Wiedereinstieg bei Firma A auf 400€-Basis
- seit 09/2013 aufgestockt auf 15 Wochenstunden (Teilzeit)
- Aufstockung auf 20 Wochenstunden geplant ab März 2015
Nun ging es in dem Gespräch natürlich auch um Geld. Man hat mir trotz jeder Menge Lob nur eine minimale Erhöhung angeboten.
Ich habe mir meine Unterlagen zu Hause angesehen und festgestellt, dass ich bei Umrechnung auf eine Vollzeitstelle nicht mal das geboten bekomme, was 2009 auf meiner Abrechnung stand. Das ist echt enttäuschend.
Nun meine Frage: Hab ich ein Recht auf meinen alten Stundenlohn (+ eine jährliche Erhöhung)? Dann läge ich vermutlich klar über den Zahlen von 2009. Ist sowas gesetzlich geregelt? Und könnte ich die Differenz für den Zeitraum von 09/2013 bis heute nachfordern?
Ich habe übrigens einen Vertrag von 2007 mit 2 Ergänzungsverträgen (400€ und 15 Std.). Außerdem hätte ich damals schon ein höheres Einstiegsgehalt verlangen können, glaub ich. Ärgert mich noch zusätzlich.
Das Arbeiten an sich macht dort wirklich Spaß.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Danke.
2 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.02.2015 10:21 von TiffyB81.
Ich hatte diese Woche mein Jahresgespräch und bin nun verunsichert.
Hier erstmal ein paar Infos zu mir:
- Vollzeitstelle von 2007 bis 2010 bei Firma A
- Elternzeit
- nach 13 Monaten Wiedereinstieg bei Firma A auf 400€-Basis
- seit 09/2013 aufgestockt auf 15 Wochenstunden (Teilzeit)
- Aufstockung auf 20 Wochenstunden geplant ab März 2015
Nun ging es in dem Gespräch natürlich auch um Geld. Man hat mir trotz jeder Menge Lob nur eine minimale Erhöhung angeboten.
Ich habe mir meine Unterlagen zu Hause angesehen und festgestellt, dass ich bei Umrechnung auf eine Vollzeitstelle nicht mal das geboten bekomme, was 2009 auf meiner Abrechnung stand. Das ist echt enttäuschend.
Nun meine Frage: Hab ich ein Recht auf meinen alten Stundenlohn (+ eine jährliche Erhöhung)? Dann läge ich vermutlich klar über den Zahlen von 2009. Ist sowas gesetzlich geregelt? Und könnte ich die Differenz für den Zeitraum von 09/2013 bis heute nachfordern?
Ich habe übrigens einen Vertrag von 2007 mit 2 Ergänzungsverträgen (400€ und 15 Std.). Außerdem hätte ich damals schon ein höheres Einstiegsgehalt verlangen können, glaub ich. Ärgert mich noch zusätzlich.
Das Arbeiten an sich macht dort wirklich Spaß.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Danke.
2 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.02.2015 10:21 von TiffyB81.
10.02.2015 10:20:28
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Hallo nochmal.
So viele Leser, und leider keine Kommentare. Schade, ich dachte, es gibt hier Rat.
So viele Leser, und leider keine Kommentare. Schade, ich dachte, es gibt hier Rat.
Hi, schau Dir mal die infobroschüre des bmas an "Teilzeit - Alles was Recht ist". Proportional solltest du zumindest dasselbe Gehalt wie vorher bekommen. Erhöhungen wärend der Abwesenheit einzukalkulieren ist sicher schwierig....
10.02.2015 23:39:07
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Oh, danke für den Tipp. Das sieht auf den ersten Blick recht interessant aus.
Für die Zeit, die ich bereits wieder arbeite, allerdings unter meiner Gehaltsgrenze, kann man aber doch für Erhöhungen mit einkalkulieren, oder?
Für die Zeit, die ich bereits wieder arbeite, allerdings unter meiner Gehaltsgrenze, kann man aber doch für Erhöhungen mit einkalkulieren, oder?
12.02.2015 16:19:44
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Habe mich mit dem Text beschäftigt. Eine Sache hab ich allerdings noch, die mich verunsichert:
"Die bisher Benachteiligten haben Anspruch darauf, dass ihre Vergütung auch rückwirkend auf das Niveau der begünstigen Arbeitnehmer angehoben wird."
Das wäre ja zu meinen Gunsten. Gelte ich denn überhaupt als "vergleichbarer Arbeitnehmer" (anderer Arbeitsbereich als vor der Elternzeit)? Die Arbeitsleistung und Arbeitsqualität ist vom Chef gelobt worden - also ist da keine Begründung zu suchen.
Gibt es eigentlich online Foren mit Fachleuten, die mir das beantworten könnten?
"Die bisher Benachteiligten haben Anspruch darauf, dass ihre Vergütung auch rückwirkend auf das Niveau der begünstigen Arbeitnehmer angehoben wird."
Das wäre ja zu meinen Gunsten. Gelte ich denn überhaupt als "vergleichbarer Arbeitnehmer" (anderer Arbeitsbereich als vor der Elternzeit)? Die Arbeitsleistung und Arbeitsqualität ist vom Chef gelobt worden - also ist da keine Begründung zu suchen.
Gibt es eigentlich online Foren mit Fachleuten, die mir das beantworten könnten?
Denke das muestest Du Dich an nen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Oder eine für deine Branche zuständige Gewerkschaft bzw den Betriebsrat (falls es das bei Eich gibt)
Was sollen soche Beiträge hier?
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