Neuste Gehälter:
Kaufmann für Büromanagement: 24 Jahre, Ausbildung, 32.500 €
Imbissbude: 45 Jahre, Keine Ausbildung, 20.952 €
IT Berater: 32 Jahre, Bachelor, 47.000 €
IT-Leiter: 40 Jahre, Bachelor, 63.600 €
Außendienstler: 28 Jahre, Master, 45.000 €
IT Administrator: 24 Jahre, Ausbildung, 40.800 €
Vertriebsingenieur: 27 Jahre, Bachelor, 47.000 €
Beamtin: 61 Jahre, Ausbildung, 39.600 €
Application Manager: 63 Jahre, Ausbildung, 82.800 €
Ingenieur: 35 Jahre, Bachelor, 48.100 €
Vertriebsingenieur: 39 Jahre, Bachelor, 70.000 €
Oberarzt: 51 Jahre, Promotion, 108.000 €
Junior Logistik: 35 Jahre, Master, 54.000 €
Personalleiter: 41 Jahre, Bachelor, 75.600 €
Bautechniker: 34 Jahre, Ausbildung, 36.000 €
Assistent der Geschäftsführung: 45 Jahre, Ausbildung, 45.000 €
HR Operations Team Leader: 30 Jahre, Bachelor, 47.244 €
Bauzeichnerin: 42 Jahre, Ausbildung, 11.496 €
Account Manager: 30 Jahre, Bachelor, 45.600 €
Recruiter: 25 Jahre, Master, 36.000 €
Chemiker: 32 Jahre, Promotion, 73.992 €
SAP Berater: 33 Jahre, Bachelor, 108.000 €
SAP Koordinator (Inhouse): 48 Jahre, Ausbildung, 71.500 €
Gesundheits- und Krankenpfleger/in: 30 Jahre, Ausbildung, 54.000 €
Technischer Leiter: 37 Jahre, Bachelor, 33.000 €
Geschäftsführer: 27 Jahre, Master, 78.000 €
Projektingenieur: 38 Jahre, Master, 97.500 €
Abteilungsleiter: 47 Jahre, Meister, Techniker etc., 62.688 €
Personalreferent: 38 Jahre, Master, 29.185 €
Verfahrensingenieur: 31 Jahre, Master, 43.200 €
Gesundheits- und Krankenpfleger/in: 27 Jahre, Examen, 39.600 €
Hausarzt: 40 Jahre, Promotion, 96.000 €
Controller: 33 Jahre, Master, 62.400 €
Softwareentwickler: 25 Jahre, Bachelor, 31.200 €
Oberarzt: 40 Jahre, Promotion, 96.000 €
Altenpfleger/in: 35 Jahre, Ausbildung, 49.500 €
It-Systemadminsitrator: 37 Jahre, Bachelor, 59.664 €
Lead Engineer: 53 Jahre, Meister, Techniker etc., 70.800 €
Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin: 33 Jahre, Ausbildung, 19.308 €
Hausarzt: 40 Jahre, Promotion, 96.000 €
Social Media Manager: 31 Jahre, Ausbildung, 38.400 €
Therapeut: 28 Jahre, Master, 36.000 €
Teamleiter Customer Success Manager: 36 Jahre, Bachelor, 75.000 €
IT-Techniker: 32 Jahre, Ausbildung, 36.000 €

Gehaltsnews

Gehaltssprung beim Jobwechsel – Wann lohnt sich ein Umzug?

Jobwechsel rechnen sich in aller Regel. Je nach Ausgangslage sind typischerweise zwischen 5% – 20% Gehaltszuwachs drin. Häufig vergessen: Wer für den neuen Job umziehen muss, sollte die geänderten Miet- und Lebenshaltungskosten gegenrechnen. Wir zeigen, wie groß der Nettolohnvorsprung je nach Region sein muss und wie sich ein Zweitwohnsitz auszahlen kann. Durch clevere Kombination von offiziellem Arbeits- und einem günstigen ländlichen Wohnort lassen sich in Zeiten von Homeoffice sogar echte finanzielle Vorteile erzielen.

Bis 20% und mehr Plus – Worauf kommt es an?

In Zeiten von Covid-19 dürfte sich mancher auch ohne einen satten Aufschlag über einen neuen Job freuen. Doch typischerweise motiviert der neue Arbeitgeber mit einem Gehaltsplus, dessen Höhe u.a. von folgenden Faktoren abhängt:

  • Wie schwierig ist es für den potentiellen Arbeitgeber die Stelle zu besetzen?
  • Wie stark hat der Bewerber durch seine Qualifikation überzeugt?
  • Wie gut wird verhandelt?
  • Ist der neue Arbeitgeber größer oder in einer besser zahlenden Branche?
  • In welcher Region liegt der neue Arbeitsort?

Im folgenden möchten wir die Bedeutung des neuen Arbeitsortes auf das Einkommen näher betrachten. Auch vor dem Hintergrund, dass sich durch vermehrtes Homeoffice zukünftig ganz neue Möglichkeiten bieten, formell an einem lukrativen Arbeitsort beschäftigt zu sein, aber defacto aus der günstigeren Peripherie heraus arbeiten und leben zu können. Die Uckermark quasi als ‘Hamptons’ von Berlin.

Bis zu 45% mehr Gehalt – Welchen Einfluss hat der Arbeitsort?

Was auf dem Gehaltszettel steht, hängt immer noch entscheidend vom Arbeitsort ab. In Frankfurt (119%), München (116%) und Stuttgart (114%) liegen die Gehälter 14% bis 19% über dem Bundesdurchschnitt (100%). Auf der anderen Seite der Skala finden sich ländliche Gebiete und ostdeutsche Städte wie Cottbus (74%), Görlitz (75%) oder Schwerin (75%), die rund 25% unter dem Durchschnitt liegen.

Von 4 bis 18 Euro – Wann frisst die Miete den Mehrverdienst?

Die steigenden Mieten der letzten Jahre in vielen Regionen Deutschlands haben zu starken Ungleichgewichten geführt, die die Unterschiede beim Gehaltsniveau bei weitem übertreffen. So liegt das unterste Niveau der durchschnittlichen Kaltmiete in Deutschland momentan bei rund 4 Euro pro Quadratmeter. In München – das teuerste Pflaster in Deutschland – muss man dagegen nach einem Umzug mehr als viermal so viel Geld für eine Wohnung aufbringen (knapp 18 Euro).  Konkret bedeutet dies: Während die Skala beim Gehaltsindex bezogen auf dem Bundesdurchschnitt zwischen -26% und +19% liegen, so schwankt das Kaltmietniveau laut einer Analyse vom Empirica zwischen -40% und +115%.

Ein Beispiel: Wann lohnt sich ein Wechsel nach München?

In unserer Beispielrechung zeigt sich, dass sich ein Umzug von Niedersachen nach München z.B. bei einem Gehaltsplus von 16% erst ab einem Bruttomonatsgehalt ab 7.500 € lohnt. Bei 5.000 € Brutto, die durch den Umzug auf 5.800 € gesteigert werden können, reicht das Plus an Netto (399€) nicht aus, um die höheren Mietkosten (+630€) zu kompensieren.

Bis zu 1.000 € Erstattung / Monat – Wie rechnet sich ein Zweitwohnsitz?

Viele Arbeitnehmer, die berufsbedingt umziehen, melden einen Zweitwohnsitz an. Dies trifft besonders häufig auf Arbeitnehmer mit festem Lebenspartner und Kindern zu. In vielen Städten muss dann eine Zweitwohnsitzsteuer gezahlt werden. Dennoch kann sich die doppelte Haushaltsführung rechnen, denn es lassen sich u.a. folgende Positionen absetzen:

  • Unterkunftskosten (bis zu 1.000 € / Monat)
  • Umzugskosten (neue Pauschale!)
  • Notwendige Einrichtungsgegenstände (Pauschalen z.B. für Herd)
  • Wöchentliche Heimfahrten
  • Verpflegungsmehraufwand während der ersten 3 Monate

Voraussetzung ist, dass das Finanzamt die zusätzliche (beruflich bedingte) Wohnung anerkennt. Wenn ja, gilt die doppelte Haushaltsführung prinzipiell unbefristet. Die oben genannten Kosten können als Werbungskosten regelmäßig in der Steuererklärung geltend gemacht werden, solange Ihr neuer Arbeitgeber sie Ihnen nicht bereits steuerfrei erstattet hat.

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