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7 smarte Optionen für steuerfreie Extras bei Gehaltsverhandlungen

In Gehaltsverhandlungen lehnen Arbeitgeber höhere Bezüge gerne mit dem Hinweis ab, dass diese durch Steuern und Sozialabgaben zu teuer würden und/oder keinen echten Vorteil brächten. Angestellte können dieses Argument leicht aushebeln, indem sie steuerfreie Extras verlangen. Der Bund der Steuerzahler hat beispielsweise im Herbst 2019 errechnet, dass sich ein Jobticket mehr lohnen kann als die Erhöhung des Einkommens. Wir haben sieben gute Möglichkeiten für steuerfreie Extras in den Gehaltsverhandlungen zusammengetragen.

1. Beiträge für die Kita

Der deutsche Staat hat es sich auf die Fahnen geschrieben, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich zu verbessern. Der Chef darf deshalb steuerfrei die Beiträge für die Kita, eine Krippe oder den Kindergarten übernehmen.

2. Kosten für die Betreuung

Arbeitgeber dürfen ebenfalls Betreuungskosten übernehmen - bis zu 600 Euro jährlich. Eingesetzt werden kann dieses Geld für pflegebedürftige Angehörige oder für die Betreuung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wichtig dabei zu wissen: Dieser Zuschuss darf kombiniert werden. Wenn der Angehörige beispielsweise eine Pflegestufe hat, dürfen Sie die 600 Euro mit dem Geld der Kasse verbinden. Abschläge gibt es auf keiner Seite.

3. Arbeitgeber-Darlehen

Arbeitgeber dürfen an ihre Angestellten bis zu 2.600 Euro jährlich steuer- und sozialabgabenfrei verleihen. Bei höheren Darlehen muss die Differenz zwischen dem derzeit üblichen Zins und dem faktisch zu zahlendem Zins versteuert werden. Dabei dürfen allerdings vier Prozent als Bewertungsabschlag abgezogen werden. Es macht deshalb Sinn, sich in einem solchen Fall vor der Darlehensaufnahme beim Arbeitgeber über die derzeit gängigen Kreditkonditionen zu informieren. Vorsicht: Übersteigt der Zinsvorteil in Summe mit anderen Sachbezügen monatlich 44 Euro, kommt es auch bis zu 2600 Euro zur Steuerpflicht.

4. Fortbildung

Fortbildungen können von Arbeitgebern unbegrenzt bezahlt werden. Das Finanzamt kontrolliert jedoch, ob die geplanten Maßnahmen zur besseren Einsatzmöglichkeit im Betrieb führen. Besteht keinerlei Zusammenhang mit der eigenen Ausbildung und/oder Tätigkeit im Betrieb, werden die Fortbildungszuschüsse als steuerpflichtiger Arbeitslohn gewertet,

5. Jobticket

Ein Arbeitgeber kann Monats- oder Jahresfahrkarten vergünstigt erwerben und problemlos an seine Mitarbeiter weitergeben. Bis Ende 2018 war das Ganze noch nicht steuerfrei. Dies hat sich inzwischen allerdings geändert. Beispielsweise eine Bahncard darf der Arbeitgeber deshalb ebenfalls zahlen.

6. Höheres Urlaubsgeld

Um den eigenen Angestellten eine möglichst gute Erholung zu ermöglichen, darf der Arbeitgeber das Urlaubsgeld erhöhen. Pro Jahr kann er zusätzlich 156 Euro für den Arbeitnehmer, 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro für jedes Kind bezahlen.

7. Elektroautos können kostenlos "betankt" werden

Arbeitgeber dürfen Strom für Elektroautos frei von allen Abgaben für ihre Mitarbeiter bereitstellen. Damit soll der Anreiz erhöht werden, auf ein entsprechendes Fahrzeug umzusteigen. Der Staat bezuschusst den Ankauf eines solchen Autos übrigens mit bis zu 2.000 Euro.

16.02.2020
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