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Mindestlohn in Deutschland – das sollten Arbeitnehmer wissen

Rund 6,6 Millionen Menschen - d.h. 14,2% der 46,5 Mio. Beschäftigten in Deutschland - arbeiten aktuell z.B. als Kellner, Essenslieferanten, ungelernte Maler, Bäcker oder Lageristen zum Mindestlohn. Der Mindestlohn von 12,82 € brutto pro Stunde ist seit 2025 die unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmer. Ausgenommen sind lediglich Auszubildende, Langzeitarbeitslose, Minderjährige und Praktikanten. Bei allen anderen dürfen Arbeitgeber in Deutschland nicht weniger als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen, da andernfalls Bußgelder von bis zu 500.000 Euro drohen. In diesem Artikel möchten wir uns näher mit der Entwicklung, branchenspezifischen Abweichungen und einem internationalen Vergleich beschäftigen.

Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015

In Deutschland wurde der gesetzliche Mindestlohn im Zuge der 18. Wahlperiode des Bundestags am 1. Januar 2015 eingeführt. Damals betrug er 8,50 Euro brutto pro Stunde. Seit dem 1. Oktober 2022 lag er bei 12,00 Euro. Bis heute ist er auf einen Wert von 12,82 € angestiegen. Die Einführung des Mindestlohns hatte und hat noch immer das Ziel, Armut und soziale Ungleichheit zu bekämpfen. Zudem soll Lohndumping verhindert werden. Vor der Einführung des Mindestlohns waren die Einstiegsgehälter in Deutschland in vielen Branchen auf einem niedrigeren Niveau.

Entwicklung des Mindestlohns im Laufe der Zeit

Damit der gesetzliche Mindestlohn seine Funktion erfüllt, muss er regelmäßig an die Lebenshaltungskosten und wirtschaftlichen Bedingungen angepasst werden. Daher hat es seit seiner Einführung einige Erhöhungen gegeben:

·     2017: 8,84 €

·     2019: 9,19 €

·     2020: 9,35 €

·     2021: 9,50 € (1.1.) und 9,60 € (1.7.)

·     2022: 9,82 € (1.1.), 10,45 € (1.7.) und 12,00 € (1.10)

·     2024: 12,42 €

·     2025: 12,82 €

Der Mindestlohn soll in Zukunft weiter ansteigen. Zum 1. Januar 2026 ist eine Erhöhung auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro geplant. Gleichzeitig steigt die Verdienstgrenze für Mini- und Midijobber gleichmäßig auf 556 € an, da sie mittlerweile an die Höhe des Mindestlohnes angepasst ist. Steigt dieser an, erhöhen sich auch die Verdienstgrenzen.

Deutschland im internationalen Vergleich

Nicht alle Länder der EU verfügen über einen Mindestlohn. In Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern ist die Lohnuntergrenze gesetzlich nicht festgeschrieben.

Der Mindestlohn in Deutschland schneidet im internationalen Vergleich sehr gut ab. Selbst aktuell liegt er mit 12,82 Euro noch deutlich über dem der meisten Länder. Zum Vergleich sollten wir uns die Mindestbruttolöhne pro Stunde in einigen anderen EU-Staaten anschauen (Stand vom 01. Januar 2025):

·     7,08 € in Polen

·     6,35 € in Litauen

·     6,06 € in Zypern

·     8,37 € in Spanien

·     7,39 € in Slowenien

·     11,88 € in Frankreich

·     14,06 € in den Niederlanden

·     12,83 € in Belgien

·     15,25 € in Luxemburg

Selbst außerhalb der EU gibt es nur wenige Länder, in denen der gesetzliche Mindestlohn höher als in Deutschland ist. Eines davon ist die Schweiz. Der Mindestlohn in der Schweiz hängt von dem jeweiligen Kanton ab, aber liegt mit durchschnittlich über 20 Franken sogar noch deutlich über dem in Luxemburg. Ein weiteres Beispiel ist Australien, das seit dem 1. Juli 2023 einen Mindestlohn von rund 24 Australischen Dollar (mehr als 13 Euro) eingeführt hat. Ebenfalls aufgeholt haben Frankreich und die Niederlande. Allerdings sollte man beim Thema Mindestlohn immer berücksichtigen, dass es im Endeffekt auf die Kaufkraft ankommt. Die realen Mindestlöhne können daher deutlich höher oder geringer ausfallen.

Mindestlohn in verschiedenen Branchen

In Verbindung mit Mindestlöhnen wird häufig von Branchenmindestlöhnen gesprochen. Dabei handelt es sich um Mindestlöhne, die an bestimmte Tätigkeiten gebunden sind. Diese Mindestlöhne pro Stunde liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn. Sie gelten für folgende Branchen:

Branche Mindestlohn Gültig ab
Aus- und Weiterbildung 19,37 € (pädagog. Mitarbeitende) ; 19,96 € (mit Bachelor-Abschluss) 01.01.2025
Dachdecker Dachdecker 14,35 € (ungelernt); 16,00 € (Geselle) 01.01.2025 01.01.2025
Elektrohandwerk 14,41 € ; Erhöhungen folgen: 14,93 € (2026) 15,49 € (2027) 16,10 € (2028) 01.01.2025
Fleischwirtschaft 12,30 € 01.12.2023
Gebäudereinigung 14,25 € (Innen- / Unterhaltsreinigung); 17,65 € (Glas- & Fassadenreinigung) und ab 2026 15,00 € (Innen- / Unterhaltsreinigung); 18,40 € (Glas- & Fassadenreinigung) 01.02.2025
Gerüstbauer 13,95 € 01.10.2024
Leiharbeit 14,53 € 01.03.2025
Maler und Lackierer 15,55 € (Geselle) 01.08.2025
Pflege 16,10 € (Ungelernt); 17,35 € (mit 1-jähriger Ausbildung); 20,50 € (Fachkraft) 01.07.2025
Steinmetze 17,98 € 01.01.2025

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund

Auswirkungen des Mindestlohns auf Minijobs

Minijobs sind nicht vom Mindestlohn ausgenommen. Infolgedessen wurde die Geringfügigkeitsgrenze zum 1. Januar 2025 auf 556 Euro pro Monat erhöht. Minijobber dürfen den Großteil ihres Einkommens behalten. Es wird höchstens ein Pauschsteuersatz von 2 Prozent fällig.

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