Gehaltsnews
Veröffentlicht am 16.12.2021 in Neuigkeiten
0 KommentareDie Probezeit in einem Arbeitsverhältnis dient dem Arbeitgeber dazu, sich einen Überblick über das Leistungsvermögen, Genauigkeit und generelle Eignung des neu eingestellten Mitarbeiters zu verschaffen. Diesem wiederum dient es dazu, die Prozesse im Unternehmen kennenzulernen, sich einzuarbeiten, aber vor allem auch ein Gefühl zu entwickeln, ob die gewählte Stelle tatsächlich die richtige für ihn ist. Gerade in der Probezeit gibt es noch viel zu erlernen, weshalb der neue Mitarbeiter meist noch nicht die Leistung erbringen kann, die langjährige Kollegen bereits zustande bringen. Doch nach dieser ersten Einarbeitungszeit von sechs Monaten ist meist ein Level erreicht, bei dem der neue Mitarbeiter alle Abläufe kennt, im Team integriert ist und auch Gewinne für das Unternehmen erwirtschaftet. Daher stellt sich gerade nach der gesetzlichen Probezeit von 6 Monaten für die meisten Angestellten auch die Frage, ob es bereits Sinn macht, das Gehalt neu zu verhandeln.
Gehalt neu verhandeln, ja oder nein?
Ob es für einen Angestellten Sinn macht, schon nach der Probezeit das Gehalt neu zu verhandeln bzw. nach einer Gehaltserhöhung zu fragen, hängt selbstverständlich auch davon ab, was bei der Einstellung besprochen wurde bzw. wo das aktuelle Gehalt im Vergleich zu dem anderer Angestellter in gleicher Position liegt. Vielfach vermerken sogar Unternehmen selbst im Arbeitsvertrag die Möglichkeit zur Verhandlung eines höheren Gehalts nach der Probezeit. Manche Angestellten nehmen aber auch diese Chance noch nicht wahr, sondern warten lieber erst ein ganzes Jahr ab, bevor es zu einer Lohnanpassung kommt. Ob das Gespräch mit dem Arbeitgeber tatsächlich gesucht wird, hängt selbstverständlich auch stark davon ab, wie sehr sich der Angestellte bereits als unverzichtbares Mitglied des Teams beweisen konnte bzw. ob er bereits mit Leistungen glänzen konnte.
Gehaltserhöhung nicht immer möglich oder sinnvoll
Dass eine Gehaltserhöhung vielleicht möglich, aber nicht immer auch unbedingt sinnvoll ist, zeigt sich vor allem bei Personen in höheren Einkommensklassen. Denn ein gestiegener Bruttobetrag bedeutet nicht zwangsläufig auch, dass monatlich netto mehr auf dem Konto landet. Denn dies ist von der jeweiligen Steuerklasse abhängig, in der sich der Angestellte bereits befindet. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass eine Gehaltserhöhung dazu führt, dass der Mitarbeiter in die nächsthöhere Steuerklasse rutscht und dadurch netto mitunter sogar weniger herausbekommt als vorher. Eine Situation, die natürlich niemandem etwas bringt und daher vermieden werden sollte. Eine Möglichkeit, dennoch einen Benefit an den Mitarbeiter weiterzugeben, besteht darin, mit steuerfreien Sachbezügen zu arbeiten. So wird die Steuerfreigrenze für den Sachbezug ab 2022 von € 44,– auf € 50,– pro Monat erhöht.
Tabelle: Nettovorteil Gehaltserhöhung vs. Sachbezüge
Angestellte(r) | Gehalt | Gehaltserhöhung | Zusätzlicher Nettolohn ohne Sachbezugsnutzung | Zusätzlicher Nettolohn mit Sachbezugsnutzung |
---|---|---|---|---|
A: Single, 30 Jahre, aus NRW | 2.500 € | 70,88 € | 84,96 € | |
B: Single, 55, aus Bayern | 3.000 € | 5% | 90,29 € | 102,29 € |
C: verheiratet, 45, aus Sachsen | 4.000 € | 203,32 € | 221,07 € |
Die in der Tabelle gezeigten Beispiele präsentieren anschaulich, wie deutlich es sich auswirken kann, wenn in einigen Steuerklassen mit Sachbezugsmodellen gearbeitet wird. In welcher Form dieser Sachbezug dann tatsächlich an die Angestellten weitergegeben werden kann, lässt sich unterschiedlich gestalten. Häufig verwendet werden beispielsweise Gutscheine. So werden etwa regelmäßig Tankgutscheine an das Personal ausgegeben, wenn diese ohnehin ihren Arbeitsweg mit dem Auto erreichen. Aber auch Gutscheine für Fitnessstudio oder ähnliche Einrichtungen werden dafür häufig eingesetzt. Noch beliebter bei Angestellten sind allerdings Guthabenkarten. Diese müssen nämlich nicht für einen bestimmten Zweck verwendet werden, sondern können wie Geld bei unterschiedlichsten Anbietern online wie offline zum Bezahlen herangezogen werden. Der jeweilige Betrag wird dabei einfach vom Arbeitgeber monatlich auf die Karte gebucht, um diese aufzuladen. Der Mitarbeiter kann dieses Guthaben dann verwenden und damit Leistungen oder Produkte einkaufen und profitiert gleichzeitig auch noch steuerlich davon. Gerade bei der ersten Gehaltserhöhung ist diese Form daher sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern sehr beliebt.
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