Cookies
🍪

Diese Website verwendet Cookies, die Ihre Zustimmung brauchen.

Zum Inhalt springen
Neue Gehälter:
Baukalkulator: 55 Jahre, Master, 48.700€
Bauzeichner: 19 Jahre, Ausbildung, 26.400€
Brand Manager: 30 Jahre, Master, 45.000€
Bürokauffrau: 35 Jahre, Ausbildung, 33.600€
Business Development Manager: 55 Jahre, Master, 99.600€
Business Development Manager: 33 Jahre, Master, 84.000€
Consultant: 25 Jahre, Master, 58.500€
Consultant: 39 Jahre, Bachelor, 80.400€
Fertigungsplaner: 26 Jahre, Bachelor, 54.996€
Financial Analyst: 37 Jahre, Bachelor, 30.000€
Baukalkulator: 55 Jahre, Master, 48.700€
Bauzeichner: 19 Jahre, Ausbildung, 26.400€
Brand Manager: 30 Jahre, Master, 45.000€
Bürokauffrau: 35 Jahre, Ausbildung, 33.600€
Business Development Manager: 55 Jahre, Master, 99.600€
Business Development Manager: 33 Jahre, Master, 84.000€
Consultant: 25 Jahre, Master, 58.500€
Consultant: 39 Jahre, Bachelor, 80.400€
Fertigungsplaner: 26 Jahre, Bachelor, 54.996€
Financial Analyst: 37 Jahre, Bachelor, 30.000€

Daten und Fakten

Veröffentlichungen und News
rund um das Thema Gehalt

Abfindung oder Gehaltsfortzahlung: Was ist besser?

Eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt häufig zur Wahl zwischen einer Abfindung und einer befristeten Gehaltsfortzahlung. Beide Modelle unterscheiden sich deutlich in steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht. Auch die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld und die individuelle Planungssicherheit fallen verschieden aus. Der folgende Überblick zeigt, welche Faktoren für die Entscheidung relevant sind und in welchen Situationen sich eine der beiden Optionen besonders lohnt. Die Informationen orientieren sich an rechtlichen Grundlagen und typischen Fallkonstellationen. Grundbegriffe und rechtliche Einordnung Abfindungen sind einmalige Zahlungen, die den Verlust des Arbeitsplatzes ausgleichen. Sie entstehen vor allem durch Aufhebungsverträge oder

14.12.2025
0 Kommentare

Mindestlohn in Deutschland – das sollten Arbeitnehmer wissen

Rund 6,6 Millionen Menschen - d.h. 14,2% der 46,5 Mio. Beschäftigten in Deutschland - arbeiten aktuell z.B. als Kellner, Essenslieferanten, ungelernte Maler, Bäcker oder Lageristen zum Mindestlohn. Der Mindestlohn von 12,82 € brutto pro Stunde ist seit 2025 die unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmer. Ausgenommen sind lediglich Auszubildende, Langzeitarbeitslose, Minderjährige und Praktikanten. Bei allen anderen dürfen Arbeitgeber in Deutschland nicht weniger als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen, da andernfalls Bußgelder von bis zu 500.000 Euro drohen. In diesem Artikel möchten wir uns näher mit der Entwicklung, branchenspezifischen Abweichungen und einem internationalen Vergleich beschäftigen. Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 In Deutschland

04.08.2025
0 Kommentare

Inflation und kalte Progression schlagen zu – Realohn- und Kaufkraftverlust für Arbeitnehmer

Bis zum Ausbruch der Corona-Krise schien alles in bester Ordnung: Über die vergangenen 10 Jahre stiegen die Nominallöhne (Lohnerhöhung ohne Berücksichtigung der Inflationsrate) jedes Jahr regelmäßig um rund 3% an. Abzüglich einer Inflationsrate von durchschnittlich ca. 2% blieb immerhin noch ein Reallohnplus von 1% pro Jahr übrig. Doch damit ist seit März 2020 Schluss. Die kommenden Jahre versprechen deutlich mehr Dynamik in Sachen Gehaltsentwicklung. Mäßige Tariflohnsteigerungen in 2021 Bereits im Jahr 2020 fielen die geplanten Gehaltserhöhungen krisenbedingt über alle Branchen und Mitarbeitergruppen hinweg mit durchschnittlich 2% deutlich niedriger aus als in den Vorjahren. Dem gewerkschaftsnahen Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) zufolge werden die Tariflöhne 2021

30.08.2021
0 Kommentare