Neuste Gehälter:
Rechtsanwalt Insolventrecht: 32 Jahre, Master, 75.996 €
Rechtsanwalt: 30 Jahre, Master, 54.000 €
Werkstattleiter: 32 Jahre, Ausbildung, 38.400 €
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Finanzbuchhalter: 60 Jahre, Ausbildung, 42.000 €
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Personalreferent: 36 Jahre, Ausbildung, 40.950 €
Med. Fachangestellte/r (Arzthelfer/in): 30 Jahre, Ausbildung, 30.000 €
Consultant: 39 Jahre, Bachelor, 80.400 €
Projektingenieur: 26 Jahre, Bachelor, 56.412 €
Leiter Buchaltung: 59 Jahre, Ausbildung, 98.796 €
Business Development Manager: 33 Jahre, Master, 84.000 €
Logistiker: 30 Jahre, Bachelor, 38.400 €
Consultant: 25 Jahre, Master, 58.500 €
Jurist: 23 Jahre, Master, 36.000 €
Konstruktionsingenieur: 28 Jahre, Bachelor, 60.000 €
Junior Consultant: 21 Jahre, Ausbildung, 38.400 €
Risikomanager: 43 Jahre, Master, 82.000 €
Bürokauffrau: 35 Jahre, Ausbildung, 33.600 €
Financial Analyst: 37 Jahre, Bachelor, 30.000 €
Fertigungsplaner: 26 Jahre, Bachelor, 54.996 €
Syndikus: 46 Jahre, Promotion, 120.000 €
Kaufmännischer Sachbearbeiter: 32 Jahre, Ausbildung, 27.600 €
HR Assistenz: 59 Jahre, Ausbildung, 26.400 €
Business Development Manager: 55 Jahre, Master, 99.600 €
Geschäftsführer: 59 Jahre, Master, 171.600 €
SAP Berater: 30 Jahre, Bachelor, 48.000 €
Kauffrau für Büromanagement: 23 Jahre, Ausbildung, 24.000 €
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in: 35 Jahre, Angelernt, 48.000 €
Software und Anwendungs Entwickler: 37 Jahre, Master, 102.700 €
Bauzeichner: 19 Jahre, Ausbildung, 26.400 €
Verkaufsberater: 33 Jahre, Master, 72.000 €
Software Entwickler: 25 Jahre, Bachelor, 51.600 €
Geschäftsführer: 59 Jahre, Master, 240.000 €
Software und Anwendungs Entwickler: 23 Jahre, Master, 48.000 €
Baukalkulator: 55 Jahre, Master, 48.700 €
Sozialpädagoge: 40 Jahre, Bachelor, 32.400 €
Grafikdesigner: 26 Jahre, Bachelor, 38.400 €
Software Architekt: 49 Jahre, Master, 114.000 €

Nutzungsbedingungen für Unternehmen der Gehaltsreporter GmbH, Postanschrift: Hammerdorfstr. 112, D-40221 Düsseldor. Sitz der Gesellschaft: Bühler Höhe 7, 88690 Uhldingen

(nachfolgend “Gehaltsreporter” genannt)

für die Nutzung der Jobbörse “www.jobs.gehaltsreporter.de”
(nachfolgend “Allgemeine Geschäftsbedingungen” oder “AGB” genannt),

Fassung 02. Januar 2018

I. Allgemeines

(1) Gehaltsreporter betreibt unter www.jobs.gehaltsreporter.de eine Jobbörse für Berufseinsteiger sowie Fach- und Führungskräfte. Im Rahmen dessen bietet Gehaltsreporter unter verschiedenen Top-Level-Domains (Gehaltsreporter.de, Lohnreporter.ch, Gehaltsreporter.at, etc.) sowie unter verschiedenen Subdomains und Aliases dieser Domains ausgewählten Unternehmen sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Dienstleistungen aus den Bereichen Recruiting und Employer Branding an.

(2) Die verbindliche Unterscheidung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Nutzung der Gehaltsreporter-Services geht aus der Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung hervor. Die Preisliste in ihrer aktuellen Form ist jederzeit auf Anfrage per E-Mail unter kundenservice@gehaltsreporter.de, telefonisch unter (+49) 0211-97533384 erhältlich.

II. Vertragsabschluss und Laufzeit

(1) Ein Nutzungsvertrag zwischen Gehaltsreporter und dem Unternehmen kommt erst mit der erfolgreichen Registrierung durch das Unternehmen unter https://jobs.gehaltsreporter.de oder durch ein vom Unternehmen unterzeichnetes schriftliches Vertragsangebot, welches der Gehaltsreporter GmbH mit Unterschrift, Datum und Firmenstempel postalisch oder auf elektronischem Wege zugesendet wurde, zustande.

(2) Die im Firmenverzeichnis sowie den Firmenprofilen aufgeführten Daten von Unternehmen, die noch keine Registrierung in der Jobbörse vorgenommen haben (dies sind Firmenname, Branche, Mitarbeiterzahl, Anschrift des Unternehmenssitzes sowie der deutschen und internationalen Standorte, die Internetadresse sowie eine Kurzbeschreibung der Unternehmensaktivitäten), stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Die Darstellung dieser Inhalte begründet keinen Nutzungsvertrag zwischen Gehaltsreporter und dem jeweiligen Unternehmen.

(3) Nicht registrierte Unternehmen haben jederzeit die Möglichkeit, einer Freigabe ihrer veröffentlichten Daten auf www.gehaltsreporter.de zu widersprechen. Den Widerspruch richten Sie bitte an kundenservice@gehaltsreporter.de.

(4) Auf Verlangen können Einträge von nicht registrierten Unternehmen durch Gehaltsreporter geändert oder ganz gelöscht werden. Soweit eine Löschung aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nicht möglich sein sollte, wird Ihr Datensatz bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist gesperrt, d.h. die Daten sind von einer weiteren Nutzung ausgenommen.

(5) Auf Verlangen hin teilen wir bei uns erfassten Unternehmen unverzüglich und unentgeltlich entsprechend des geltenden Rechts mit, ob und welche persönlichen Daten über sie bei uns gespeichert sind. Soweit gewünscht erfolgt die Auskunft auf elektronischem Weg. Auf Verlangen des Unternehmens können die Einträge gelöscht und gegenüber einer weiteren Verwendung widersprochen werden.

(6) Registrierte Unternehmen und Gehaltsreporter können die unentgeltliche Mitgliedschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung erfolgt via E-Mail. Bei der Kündigung durch das Unternehmen sind der vollständige Name des Unternehmens sowie die Nutzungsdaten anzugeben.

(7) Die entgeltliche Nutzung kann ohne Angabe von Gründen durch das registrierte Unternehmen und Gehaltsreporter mit einer Frist von vierzehn (14) Werktagen zum Ablauf des gebuchten Mindestnutzungszeitraums oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der entgeltliche Nutzungszeitraum um die jeweilige Dauer des vorangegangenen Nutzungszeitraums. Die Kündigung erfolgt via E-Mail an kundenservice@gehaltsreporter.de . Bei der Kündigung sind der vollständige Name des Unternehmens sowie die Nutzungsdaten anzugeben.

(8) Nach der Kündigung der entgeltlichen Nutzung bleibt dem registrierten Unternehmen die unentgeltliche Nutzung erhalten, außer das Unternehmen schließt dies im Rahmen des Kündigungsschreibens explizit aus. Die Regelungen lassen das Recht beider Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen, unberührt.

III. Nutzung, Passwort, Sperrung

(1) Voraussetzung für die Nutzung der Jobbörse ist die Registrierung des Unternehmens. Die Registrierung kann unter https://jobs.gehaltsreporter.de durch das Unternehmen selbst erfolgen, mit Unterzeichnung eines schriftlichen Vertragsangebots stimmt das Unternehmen einer Registrierung auch durch Mitarbeiter von Gehaltsreporter zu. In diesem Fall wird das Zugangspasswort dem Kundenunternehmen auf Anfrage mitgeteilt. Die Gehaltsreporter-Jobbörse im Namen des Unternehmens zu benutzen ist grundsätzlich nur volljährigen Personen erlaubt.

(2) Das registrierte Unternehmen hat sein Passwort vertraulich zu behandeln und gegen unbefugte Zugriffe zu sichern. Das Passwort darf nur an solche Personen weitergeben werden, die befugt sind, im Namen des registrierten Unternehmens und auf dessen Rechnung zu handeln.

(3) Das registrierte Unternehmen ist bei schuldhaftem Verlust des Passworts und bei einer von ihm verschuldeten Kenntnisnahme durch Dritte für unter seinem Account getätigte Handlungen verantwortlich und stellt Gehaltsreporter von eventuell entstehenden Schäden frei.

(4) Sollte dem registrierten Unternehmen das Passwort abhanden kommen oder ihm ein Missbrauch seines Zugangs bekannt werden, hat es Gehaltsreporter unverzüglich hiervon zu unterrichten. Unter einem Missbrauch ist insbesondere die Veröffentlichung von Stellenangeboten oder Profilinhalten zu verstehen, die nicht in Zusammenhang mit einem seriösen und ernst gemeinten Stellenangebot bzw. einer Präsentation des registrierten Unternehmens als Arbeitgeber steht.

(5) Gehaltsreporter ist bei Kenntnisnahmen von einem möglichen Missbrauch des Passwortes berechtigt, dasselbe zu sperren und die Inhalte des registrierten Unternehmens von dem Karriereportal zu entfernen.

(6) Das registrierte Unternehmen wird über die Sperrung seines Accounts und die Gründe für die Sperrung unverzüglich durch Gehaltsreporter benachrichtigt und zur Stellungnahme aufgefordert. Erfolgt eine Stellungnahme nicht innerhalb von 14 Tagen, oder kann sich das registrierte Unternehmen nicht entlasten, so ist Gehaltsreporter zur Löschung der eingestellten Inhalte und Daten und zur endgültigen Aufhebung der Registrierung oder zur Erteilung eines neuen Passwortes berechtigt.

IV. Nutzung der Jobbörse und Referenzbenennung

(1) Das registrierte Unternehmen versichert, alle Bestimmungen des Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtes einzuhalten.

(2) Das Unternehmen sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind und ist verpflichtet, Gehaltsreporter über Änderungen seiner Unternehmensdaten unverzüglich zu informieren. Pseudonyme, Künstlernamen, Nicknames usw. dürfen nicht verwendet werden. Handlungsweisen, welche die System- oder Netzwerksicherheit verletzen oder dies beabsichtigen (z.B. Verschaffung unautorisierten Zugangs oder Einschleusen eines Virus oder Crawlers), sind dem Unternehmen verboten und können Schadensersatzansprüche von Gehaltsreporter nach sich ziehen. Gehaltsreporter behält sich für diesen Fall vor, die Registrierung des Unternehmens, bzw. dessen Eingaben unverzüglich zu löschen.

(3) Die Nutzung der Jobbörse durch Unternehmen, welche zu Gehaltsreporter in Wettbewerb stehen, ist ohne Genehmigung unzulässig.

(4) Mit der Registrierung und dem Abschluss des Nutzungsvertrages gewährt das Unternehmen Gehaltsreporter für die Dauer des Nutzungsvertrages das Recht, es in jedweder Form gegenüber Dritten als “Referenzunternehmen” auch unter Wiedergabe genutzter oder bestehender Firmenlogos öffentlich für Werbezwecke benennen zu dürfen. Das Unternehmen kann diese Genehmigung jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen.

V. Vergütung

(1) Die Vergütungen der Leistungen von Gehaltsreporter im Rahmen der entgeltlichen Nutzung regelt die Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung, sofern nicht davon abweichende, einzelvertragliche Regelungen getroffen wurden. Die Preisliste in ihrer aktuellen Form ist als elektronisches Dokument jederzeit auf Anfrage per E-Mail an kundenservice@gehaltsreporter.de oder telefonisch unter (+49) 0211-97533384 erhältlich.

(2) Sämtliche Preise sind, wenn nicht anders angegeben, Nettopreise. Diese gelten jeweils zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer.

(3) Die Abrechnung der Leistungen erfolgt in schriftlicher Form für den im unterzeichneten, schriftlichen Angebot geregelten Zeitraum. Verzug tritt spätestens 20 Tage ab dem Datum der Abrechnung ohne weitere Mahnung ein.

(4) Befindet sich das Unternehmen mit der Zahlung in Verzug, ist Gehaltsreporter berechtigt, seine Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge einzustellen und insbesondere das Unternehmen von dem Karriereportal auszuschließen.

(5) Eine Aufrechnung durch das Unternehmen mit anderen Forderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen ist gegenüber Gehaltsreporter nur dann möglich, wenn die Forderung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

VI. Haftung des registrierten Unternehmens für Inhalte

(1) Die Erstellung und Freigabe eines Unternehmensprofils ist obligatorisch. Pflichtbestandteile des Firmenprofils sind Name, Anschrift, Kurzbeschreibungstext und Branche(n) des Unternehmens. Dies dient dem Schutz der Jobsuchenden vor unseriösen Unternehmensprofilen.

(2) Das registrierte Unternehmen haftet im gesetzlichen Umfang für die Inhalte, die es veröffentlicht oder zur Veröffentlichung (insbesondere bei “Referenzbenennung”) zur Verfügung stellt und die Setzung von Hyperlinks. Hierbei hat das Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht geltendes Recht, insbesondere nicht das Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrechte, Marken- und anderen Kennzeichnungsrechte, Persönlichkeitsrechte und sonstige Rechte Dritter verletzen. Gehaltsreporter behält sich vor, von dem Unternehmen eingestellte beziehungsweise an Gehaltsreporter zur Einstellung überlassene Texte oder Bilder zurückzuweisen, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen. Eine Pflicht von Gehaltsreporter zur Prüfung der eingestellten Inhalte besteht jedoch nicht.

(3) Das registrierte Unternehmen verpflichtet sich, im Verletzungsfall den Verstoß unverzüglich zu beseitigen und Gehaltsreporter die entstandenen Schäden zu ersetzen. Das Unternehmen stellt insbesondere Gehaltsreporter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Veröffentlichung seiner Inhalte gegen Gehaltsreporter erwachsen.

(4) Gehaltsreporter ist auch dann zur Ablehnung beziehungsweise Sperrung von Inhalten berechtigt, wenn die Veröffentlichung aus sonstigen Gründen, so etwa wegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten, unzumutbar ist.

VII. Geistige Schutzrechte

(1) An der Zusammenstellung der Inhalte auf dem Gehaltsreporter-Portal steht Gehaltsreporter das alleinige Urheberrecht zu. Die Rechte des Unternehmens beschränken sich auf die Einstellung von Informationen im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.

(2) Das registrierte Unternehmen gewährt Gehaltsreporter an Texten und Bildern, welche es in die Jobbörse einstellt, ein unentgeltliches, auf die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses begrenztes, einfaches Nutzungsrecht.

(3) Das registrierte Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass, im Falle der Existenz von Rechten Dritter an den eingestellten Inhalten, diese ihm das Recht übertragen haben, die oben genannte Lizenz zu übertragen.

VIII. Betrieb und Inhalte der Jobbörse

(1) Dem registrierten Unternehmen wird lediglich die Möglichkeit zum Zugriff auf die Jobbörse gegeben. Gehaltsreporter haftet nicht für die Richtigkeit der auf der Jobbörse eingestellten Inhalte und Daten.

(2) Eine Bewerbung auf Stellenanzeigen erfolgt durch Weiterleitung des Interessenten auf die Karriereseite der firmeneigenen Homepage bzw. auf die vom Unternehmen für einzelne Stellenausschreibungen hinterlegten Links zum firmeneigenen Karriere-/Bewerbungssystem oder durch Verweis auf eine zur Verfügung gestellte Email-Adresse des inserierenden Unternemens. Gehaltsreporter ist es somit nicht möglich, im Falle falscher Angaben der sich bewerbenden Personen, die wahre Identität dieser Bewerbenden aufzuklären. Gehaltsreporter gewährleistet daher nicht die tatsächliche Identität der Bewerber oder anderer Unternehmen und die Richtigkeit der von ihnen getätigten Angaben.

(3) Gehaltsreporter übernimmt keine Gewährleistung für die Anzahl der Jobsuchenden, deren Qualifikationen oder dafür, dass die Bewerbungen der Kandidaten den Vorstellungen des Unternehmens entsprechen.

(4) Gehaltsreporter bemüht sich, den Betrieb der Jobbörse möglichst störungsfrei aufrecht zu erhalten, ist jedoch nicht verpflichtet, eine jederzeitige Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Jobbörse herzustellen. Eine Gewähr für die Verfügbarkeit und Mängelfreiheit der Jobbörse wird daher nicht übernommen.

(5) Gehaltsreporter garantiert keine Verfügbarkeit des Dienstes in der Zukunft und ist jederzeit berechtigt, die Inhalte der Jobbörse zu verändern oder seine Dienste einzustellen. Hierüber wird das Unternehmen zuvor auf der Jobbörse informiert.

(6) Sofern in schriftlichen Angeboten vereinbart, übernimmt Gehaltsreporter die Gestaltung der Stellenanzeigen in HTML-Format basierend auf vom jeweiligen Kundenunternehmen zur Verfügung gestellten Vorlagen. Die Vorlagen sind seitens des ausschreibenden Unternehmens in pdf- oder HTML-Format via E-Mail oder XML-Feed an Gehaltsreporter zu übermitteln. Gehaltsreporter behält sich vor, Änderungen am Layout bereits geschalteter Anzeigen je nach Aufwand mit bis zu 100 EUR pro Layout-Änderung gesondert in Rechnung zu stellen.

(7) Korrektur- und Lektoratskosten, die aufgrund fehlerhafter Datenanlieferung entstehen werden separat abgerechnet. Soweit aufgrund einzelner Aufträge die Nebenkosten den üblichen Umfang übersteigen, zeigt Gehaltsreporter dies dem Kunden an. Der Kunde ist zur Erstattung dieser weiteren Nebenkosten verpflichtet, wenn er diese genehmigt.

VIII. Haftung

(1) Gehaltsreporter haftet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung ist grundsätzlich bei leichter Fahrlässigkeit für Gehaltsreporter, seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für sämtliche Ansprüche (auch Schäden an Rechtsgütern und Sachen der anderen Partei) ausgeschlossen.

(2) Vom Ausschluss nicht erfasst sind vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten), sowie Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden (ausgeschlossen sind demnach z.B. Geschäftserwartungen, erhoffte Einsparungen etc.) begrenzt.

(4) Wenn keine Ausnahmen nach Nr. 3 vorliegen ist die Haftung von Gehaltsreporter auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(5) Sofern Unternehmen und Interessenten untereinander Verträge schließen, ist Gehaltsreporter hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner. Eine Haftung von Gehaltsreporter im Rahmen von vertraglichen Beziehungen zwischen Unternehmen und Interessenten ist ausgeschlossen.

IX. Änderung der AGB

Änderungen der AGB, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Unternehmen mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Unternehmen steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt das Unternehmen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Das Unternehmen wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

X. Sonstiges

(1) Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Unternehmen und Gehaltsreporter aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Jobbörse finden diese AGB sowie das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht Anwendung. Etwaigen entgegenstehenden AGB des Unternehmens wird hiermit widersprochen.

(2) Gehaltsreporter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf.

(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen und sonstige Mitteilungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.

(5) Die Schriftform wird durch die Zusendung einer E-Mail gewahrt.

(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

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