Neuste Gehälter:
Immobilienkaufmann: 23 Jahre, Ausbildung, 30.000 €
Sachbearbeiter: 21 Jahre, Ausbildung, 27.000 €
Bauzeichner: 52 Jahre, Ausbildung, 33.600 €
Chefarzt: 43 Jahre, Promotion, 192.000 €
Leiter Produktion Fertigung: 47 Jahre, Ausbildung, 26.400 €
Lohn- und Gehaltsbuchhalter: 49 Jahre, Ausbildung, 45.000 €
Vertriebsingenieur: 39 Jahre, Bachelor, 70.000 €
Prokurist: 36 Jahre, Master, 57.000 €
IT Consultant: 24 Jahre, Bachelor, 48.000 €
Personalreferent: 38 Jahre, Master, 40.800 €
Leiter Finanzen und Rechnungswesen: 37 Jahre, Master, 162.000 €
Projektassistent Qualität: 25 Jahre, Master, 36.000 €
Geschäftsführer: 55 Jahre, Ausbildung, 70.000 €
Biologisch technische Assistentin: 20 Jahre, Ausbildung, 22.800 €
Pressesprecher: 32 Jahre, Master, 80.400 €
Leiter Einkauf: 44 Jahre, Promotion, 94.900 €
SAP Berater: 24 Jahre, Ausbildung, 20.400 €
Architekt: 46 Jahre, Master, 73.200 €
Bürokauffrau: 26 Jahre, Ausbildung, 21.600 €
SPS Programmierer: 32 Jahre, Ausbildung, 50.280 €
Entwicklungsingenieur: 27 Jahre, Master, 48.000 €
Software und Anwendungs Entwickler: 40 Jahre, Master, 84.000 €
Produktionshelfer: 30 Jahre, Angelernt, 72.000 €
Sachbearbeiter: 42 Jahre, Ausbildung, 38.400 €
Logopäde: 33 Jahre, Ausbildung, 26.400 €
Entwicklungsingenieur: 34 Jahre, Promotion, 62.400 €
Abteilungsleiter: 45 Jahre, Master, 112.888 €
Disponent: 31 Jahre, Ausbildung, 43.404 €
Java Programmierer: 37 Jahre, Master, 66.000 €
Rezeptionist: 49 Jahre, Ausbildung, 40.800 €
Geschäftsführer: 40 Jahre, Ausbildung, 120.000 €
Bilanzbuchhalter: 51 Jahre, Ausbildung, 91.000 €
Produktmanager: 32 Jahre, Bachelor, 53.520 €
Maschinenbautechniker: 27 Jahre, Ausbildung, 37.200 €
Systemadminstator: 32 Jahre, Ausbildung, 36.000 €
Oberarzt: 34 Jahre, Facharztausbildung, 120.000 €
Teamleiter: 37 Jahre, Master, 83.300 €
Business intelligence Specialist: 32 Jahre, Master, 60.000 €
Projektmanager: 32 Jahre, Promotion, 64.200 €
Industriemechaniker: 23 Jahre, Ausbildung, 36.000 €
Geschäftsführer: 39 Jahre, Master, 72.800 €
Maschinenbautechniker: 52 Jahre, Ausbildung, 75.400 €
Business Intelligence Consultant: 34 Jahre, Master, 67.644 €
Assistent der Geschäftsführung: 45 Jahre, Ausbildung, 48.000 €
Lagerist: 35 Jahre, Ausbildung, 42.000 €
Software und Anwendungs Entwickler: 40 Jahre, Promotion, 60.000 €
Logistik Solution engineer: 28 Jahre, Bachelor, 42.000 €

Passende Jobs mit Gehaltsangabe finden

Wieviel wollen Sie jährlich verdienen?

Unser Brutto Netto Lohnrechner zeigt Ihnen, was vom Gehalt übrig bleibt

Gehälter oder Gehaltserhöhungen, die sich Brutto verlockend anhören, schmelzen unter der deutschen Abgabenlast durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge schnell dahin. Nutzen Sie unseren Brutto Netto Rechner um zu sehen, wie hoch Ihre Gehaltsforderung sein muss, damit am Ende Ihr ‘Wunsch-Netto’ herauskommt und Sie kein ‘Opfer’ der Kalten Progression* werden. Überprüfen Sie Ihre aktuelle Gehaltsabrechnung  oder sehen Sie nach, was Ihnen von Ihrem Jahresbrutto übrig bleibt. Unser Brutto Netto Rechner ermittelt dabei auf Basis der aktuellen und der Steuertabellen der letzten 2 Jahre unter Berücksichtigung von Besonderheiten wie z. B. Freibeträgen zuverlässig Ihr jährliches oder monatliches Netto.


*Kalte Progression: So bezeichnet man den Effekt, wenn Arbeitnehmer trotz einer Gehaltserhöhung aufgrund Inflation und höherer Besteuerung weniger Netto als im Vorjahr haben.

Lohnzahlungszeitraum: Je nachdem ob Sie mit monatlichen Werten oder jährlichen Werten rechnen, wählen Sie den enstprechenden Abrechnungszeitraum (abhängig von der Spalte oben).

Bruttolohn: Hier tragen Sie Ihr Bruttoeinkommen ein. Sie können hier das monatliche Einkommen oder auch das Jahreseinkommen angeben. Je nachdem für welche Methodik Sie sich bei der Angabe des Lohnzahlungszeitraums entschieden haben.

Steuerklasse: Die Höhe Ihrer Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer richtet sich in Deutschland unter anderem (neben der Einkommenshöhe) nach Ihrer Steuerklasse. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es folgende sechs Lohnsteuerklassen (geregelt im Einkommensteuergesetz, Ihre Lohnsteuerklasse ist auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerkt):

  • Steuerklasse I: Ledige, verwitwete oder geschiedene ohne Kinder
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende ledige, verwitwete oder geschiedene mit Kindern
  • Steuerklasse III: Verheirateter Alleinverdiener oder Doppelverdiener bei dem der andere Ehegatte auf Antrag beider die Steuerklasse V hat. Empfiehlt sich für Ehegatten, mit einem Vielverdiener (Steuerklasse III) und einem Wenigverdiener (Steuerklasse V)
  • Steuerklasse IV: Verheirateter Doppelverdiener, empfiehlt sich für Ehegatten, bei denen beide ungefähr gleichviel verdienen
  • Steuerklasse V: Siehe Steuerklasse III
  • Steuerklasse VI: Bei zusätzlicher Lohnsteuerkarte für ein weiteres Dienstverhältnis (für einen Nebenverdienst)

Wählen Sie in unserem Gehaltsrechner einfach die passende Steuerklasse aus.

Kinderfreibetrag: Diesen entnehmen Sie Ihrer Lohnsteuerkarte. Ein Kinderfreibetrag steht jeweils beiden Eltern zur Hälfte zu. Kinderfreibeträge können auf einen Elternteil übertragen werden. Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag in Deutschland. Je nach Ihrer Einkommensgröße kann er Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Ist das Kindergeld höher als der steuerliche Vorteil aus dem Kinderfreibetrag, dann kommt der Kinderfreibetrag nicht zum tragen. Bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag auf jeden Fall angerechnet. Der Kinderfreibetrag entspricht dem Existenzminimum des Kindes.

Krankenversicherungssätze: Die angegebenen Krankenversicherungssätze enthalten den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Beim allgemeinen Beitragssatz gibt es eine verbindliche Beitragsuntergrenze. Hinzu kommt ein kassenabhängiger Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Zusatzbeitrag. (Der Wert ist in der Berechnung in unserem Brutto Netto Rechner automatisch enthalten).

Beitragsbemessungsgrenze Gesetzliche Krankenversicherung: Unter Beitragsbemessungsgrenze von Krankenversicherungen versteht man die Einkommenshöhe bis zu welcher die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung errechnet werden.

Versicherungspflichtgrenze Private Krankenversicherung: Die Versicherungspflichtgrenze ist Einkommensgrenze, ab welcher ein Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und in eine private Krankenversicherung wechseln kann. Damit ein Arbeitnehmer in die PKV wechseln kann, muss sein Einkommen die Versicherungspflichtgrenze drei Jahre in Folge überschreiten. Für Freiberufler, Selbständige und Beamte ist die Versicherungspflichtgrenze bedeutungslos. Der Beitritt in die Private Krankenversicherung ist bei dieser Gruppe einkommensunabhängig möglich.

Beitragssatz zur Pflegeversicherung: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird jeweils zur Hälfte getragen vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer. Einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung gilt für kinderlose Versicherte, ab dem 23. Lebensjahr.

(Jahres-)Freibetrag Lohnsteuerkarte: Einen Freibetrag können Sie bis zum 30.11. eines Jahres bei Ihrem Finanzamt beantragen und auf der Lohnsteuerkarte vermerken lassen. Dadurch reduziert sich die Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Bruttoeinkommen abziehen und an das Finanzamt abführen muss. Als Freibetrag eintragen lassen, können Sie z.B. die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder. Wenn Sie den Freibetrag nicht eintragen lassen, so können Sie die angefallenen Kosten nachträglich in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend manchen. Das Finanzamt schreibt Ihnen die ggf. zuviel gezahlten Steuerbeträge in diesem Fall aber erst nachträglich wieder gut.

Einmal- / Sonstige Bezüge: Eine Sachleistung des Arbeitgebers z.B. in Form eines Firmenfahrzeuges ist ein finanzieller Vorteil, den Sie in der Bundesrepublik Deutschland versteuern müssen. Der Geldwerte Vorteil aus der jeweiligen Sachleistung wird dabei zum Bruttogehalt hinzugerechnet und erhöht somit, das zu versteuernde Einkommen. Dadurch reduziert sich Ihr Nettogehalt um die ensprechende steuerliche Belastung.

Nettogehalt / Nettolohn: Mit unserem Nettorechner / Lohnrechner ermitteln Sie Ihren individuellen Nettolohn auf Basis der steuerlichen- und sozialversicherungspflichtigen Regelungen – kostenlos und effektiv. Ein kostenloser Onlinerechner zur Berechnung von Einkommenssteuer oder Lohnsteuer. Der Online Gehaltsrechner für Arbeitnehmer zur Berechnung von Nettogehalt / Nettolohn auf Basis steuerlicher Vorgaben. Berechnen Sie die Lohnsteuer und Brutto Netto Lohn.

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