Neuste Gehälter:
Rezeptionist: 49 Jahre, Ausbildung, 40.800 €
Projektmanager: 32 Jahre, Promotion, 64.200 €
Java Programmierer: 37 Jahre, Master, 66.000 €
Geschäftsführer: 40 Jahre, Ausbildung, 120.000 €
SAP Berater: 24 Jahre, Ausbildung, 20.400 €
Software und Anwendungs Entwickler: 40 Jahre, Promotion, 60.000 €
Sachbearbeiter: 21 Jahre, Ausbildung, 27.000 €
Industriemechaniker: 23 Jahre, Ausbildung, 36.000 €
Logopäde: 33 Jahre, Ausbildung, 26.400 €
Abteilungsleiter: 45 Jahre, Master, 112.888 €
Sachbearbeiter: 42 Jahre, Ausbildung, 38.400 €
Business intelligence Specialist: 32 Jahre, Master, 60.000 €
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SPS Programmierer: 32 Jahre, Ausbildung, 50.280 €
Bürokauffrau: 26 Jahre, Ausbildung, 21.600 €
Business Intelligence Consultant: 34 Jahre, Master, 67.644 €
Vertriebsingenieur: 39 Jahre, Bachelor, 70.000 €
Leiter Einkauf: 44 Jahre, Promotion, 94.900 €
Entwicklungsingenieur: 27 Jahre, Master, 48.000 €
Oberarzt: 34 Jahre, Facharztausbildung, 120.000 €
Entwicklungsingenieur: 34 Jahre, Promotion, 62.400 €
Maschinenbautechniker: 27 Jahre, Ausbildung, 37.200 €
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Software und Anwendungs Entwickler: 40 Jahre, Master, 84.000 €
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Geschäftsführer: 39 Jahre, Master, 72.800 €
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Geschäftsführer: 55 Jahre, Ausbildung, 70.000 €
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Leiter Produktion Fertigung: 47 Jahre, Ausbildung, 26.400 €
Produktionshelfer: 30 Jahre, Angelernt, 72.000 €
Pressesprecher: 32 Jahre, Master, 80.400 €
Lohn- und Gehaltsbuchhalter: 49 Jahre, Ausbildung, 45.000 €

Gehaltsnews

Wachsende Attraktivität von Minijobs: Anzahl in den letzten Jahren von 5,6 Millionen auf 7,8 Millionen gestiegen

Seit Einführung des Minijobmodells im Jahr 2003 ist die Zahl der geringfügig Nebenbeschäftigten kontinuierlich angestiegen. Bei jenen, die nebenbei noch einen Hauptberuf ausüben konkret von 0,98 Millionen auf 2,61 Millionen im Jahr 2016. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten von 4,66 Millionen auf 5,14 Millionen. Dabei finden sich bei dieser Beschäftigungsform insgesamt seit jeher mehr Frauen als Männer. 2003 gingen laut Bundesagentur für Arbeit insgesamt 2,16 Millionen Männer und 3,9 Millionen Frauen einem Minijob nach. Die Zahlen stiegen 2016 auf 2,99 Millionen Männer und 4,59 Millionen Frauen.

Viele befinden sich heutzutage in einer Situation, wo das Einkommen aus dem Hauptverdienst nicht mehr ausreicht, um die monatlichen Kosten zu decken und sich etwas Schönes zu gönnen. Daher suchen sie eine Möglichkeit, um die Haushaltskasse aufzustocken. Auch Hausfrauen, Studenten und Rentner können sich durch einen Minijob einige Euro hinzuverdienen. Doch was gibt es dabei alles zu beachten? Und welche Berufe bieten sich als Minijobs besonders gut an?

Vorteile des Minijob-Modells

Minijobs mit bis zu 450 Euro Einkommen monatlich bringen einige Vorteile für Studenten, Hausfrauen, Hausmänner und Rentner mit sich. Auch diejenigen, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, können von einem Nebenjob profitieren. Doch nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Arbeitgeber können sich über Vorteile freuen. Folgende Pluspunkte bieten sich für Minijobber:

• Keine Sozialabgaben

• Keine Steuern

Im Prinzip ist es so, dass für den Minijobber brutto gleich netto zählt. Wer also beispielsweise 400 Euro im Nebenjob verdient, der bekommt auch 400 Euro ausbezahlt. Aufgrund der Tatsache, dass der Betrag nicht versteuert werden muss, kann die Haushaltskasse auf diese Weise gut aufgepeppt werden. Für den Arbeitgeber liegen die Vorteile darin, dass er lediglich Pauschalabgaben zu zahlen hat. Die Lohnnebenkosten fallen entsprechend niedriger aus.

Wichtig: Da es sich um keinen sozialversicherungspflichtigen Job handelt, ist der Arbeitnehmer nicht versichert. Wer allein nur den Minijob ausübt, müsste sich sozusagen selber sozialversicherungstechnisch absichern.

Höheres Lohnniveau nach der Wahl?

Derzeit gibt es fast 7,5 Millionen Minijobber. Angesichts des allgemein steigenden Lohnniveaus und der sinkenden Anzahl an möglichen Arbeitsstunden pro Minijobber aufgrund des Mindestlohns wird eine Aufstockung der 450-Euro-Grenze diskutiert. Bisher wurde die Obergrenze beim Verdienst des Minijobmodells zwar immer wieder angehoben, seit Einführung des Euro im Jahr 1999 stieg die monatliche Entgeltgrenze dabei jedoch nur von 325 auf heute 450 Euro.

Verschiedene Vertreter der Wirtschaft und von Berufsverbänden wollen deshalb das Lohnniveau nochmals erhöhen und der aktuellen Marksituation anpassen. Eine Anhebung auf 550 bis 650 Euro sind dabei im Gespräch. Nach der Bundestagswahl könnte dies konkreter werden.

In welchen Berufszweigen gibt es 450 Euro Jobs?

Sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich gibt es verschiedene Minijobs. Eigentlich kann dieses Arbeitsmodell in allen Branchen angeboten werden. Es haben sich aber einige Bereiche herauskristallisiert, in denen viele Nebenjobs angeboten werden. Unter anderem zählen dazu:

• Haushaltshilfe

• Tagesmütter

• Kinderbetreuer

• Produktionsarbeiter

• Helfer in der Gastronomie

• Zusteller

• Pflegekräfte

Vor allem im Bereich der privaten Haushaltshilfen ist eine starke Zunahme an Stellen im Minijobbereich registriert worden. Ein Grund ist sicherlich das verstärkte Vorgehen gegen Schwarzarbeit in diesem Bereich, etwa auch durch Steuererleichterungen für die Arbeitgeber.

Es gibt jedoch auch einige Heimarbeitsjobs, bei denen über die sogenannte 450 Euro Basis abgerechnet wird. Hinsichtlich der Heimarbeit müssen die Jobsuchenden jedoch immer genauer hinschauen. Im Internet werden immer wieder Jobs angeboten, die sich verlockend anhören, sich letztendlich aber als unseriös herausstellen.

Für welchen Personenkreis ist ein Minijob sinnvoll?

Ein Minijob bietet sich im Prinzip für alle an, die sich ein bisschen Geld hinzuverdienen wollen. Zu dem Personenkreis zählen die folgenden Personengruppen:

• Sozialhilfeempfänger

• Arbeitslose

• Rentner

• Menschen mit Hauptbeschäftigung

Ein Blick auf die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, das derzeit Hausfrauen und Hausmänner mit 42 Prozent am häufigsten einen Minijob ausführen. Dabei sind Frauen jedoch über zehnmal häufiger vertreten als Männer. Schüler und Studierende machen mit 22 Prozent die zweitstärkste Personengruppe aus. Rentner sind mit rund 20 Prozent am drittstärksten vertreten. Arbeitslose finden sich zu zehn Prozent unter den Minijobbern, Erwerbstätige zu fünf Prozent. Bei den letzten vier Personengruppen gibt es jeweils einen deutlichen Männerüberschuss. Hier sind jeweils etwa rund doppelt so viele Männer wie Frauen zu finden.

Allerdings müssen Interessierte auch einige Dinge hinsichtlich der Höhe des Zuverdienstes beachten. Wer in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, der kann die vollen 450 Euro hinzuverdienen. Bei Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern und Rentnern gibt es einige Einschränkungen zu beachten.

Eine Übersicht des Statistischen Bundesamtes zeigt, wie sich die Verdienstmöglichkeiten im Bereich der Minijobs in den letzten Jahren entwickelt hat. Gerade als Aufstockung zusätzlich zum Hauptberuf kann ein Minijob sinnvoll sein, denn die Sozialabgaben sind durch den Hauptjob bereits gedeckt. Vom geringfügigen Zusatzverdienst werden dann pauschal nur noch zwei Prozent Lohnsteuer fällig. Mit dem Gehaltsrechner lässt sich das aktuelle Verdienst genau einschätzen.

Besonderheiten bei Minijobs für Rentner

Bei Rentnern, die mindestens 65 Jahre alt sind, gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich der Höhe des Zuverdienstes. Wer sich fit fühlt und Lust hat weiterzuarbeiten, der kann sozusagen so viel hinzuverdienen, wie er möchte. Bei Frührentnern und Leuten mit Erwerbsminderungsrente gibt es jedoch viele Punkte zu beachten. 2017 wurde wieder eine neue Hinzuverdienstregelung eingeführt, die für folgende Personen gilt:

• Rentner ab 63 mit mindestens 35 Versicherungsjahren

• Rentenabschlagsfreie Rentner ab 63 mit mindestens 45 Versicherungsjahren

• Schwerbehindertenrenten

• Leute mit Erwerbsminderungsrenten

Bisher war es so, dass Rentner 450 Euro maximal monatlich verdienen durften. Zweimal im Jahr durfte die doppelte Summe verdient werden. Überstieg der zulässige Jahresnebenverdienst, so wurde die Rente auf eine Teilrente gekürzt. Für die Teilrenten gab es eine Hinzuverdienstgrenze, die individuell bestimmt wurde. Unter Umständen rutschten Rentner durch einen zu hohen Hinzuverdienst eine Stufe niedriger oder mussten sogar komplett auf die Rente verzichten.

Mit der neuen Regelung werden vor allem Frührentner begünstigt, unter anderem, wenn sie weiterhin einem Nebenjob nachgehen möchten. Die Zuverdienstgrenze bleibt zwar weiterhin bestehen, allerdings wird sie als Jahresgrenze angesehen. Maximal 6.300 Euro dürfen pro Jahr hinzuverdient werden. Interessant ist der Punkt, dass die Grenze auch dann bestehen bleibt, wenn der Verdienst nur in einigen Monaten anstatt im ganzen Jahr zusammenkommt. Übersteigt der Jahresverdienst die Grenze, wird der übersteigende Betrag angerechnet.

Die Erhöhung der Zuverdienstgrenzen soll unter anderem dazu beitragen, Schwarzarbeit zu bekämpfen und einzudämmen. Vor allem Minijobs werden dadurch nochmals attraktiver.

Ebenfalls neu seit 2017 geändert: Rentner ab 63 müssen in der Jahresverdienstgrenze bleiben, um keine Abzüge hinnehmen zu müssen. Für Rentner hat der Minijob auch den Vorteil, nicht nur zusätzliches Geld zu verdienen, sondern auch weiterhin aktiv zu bleiben. Interessante Nebenjobs für Rentner können sein:

• Verkaufshilfe

• Haushaltshilfe im Privathaushalt

• Tagesmutter

• Zusteller

Dank des Minijobs ist die Arbeitsstundenzahl auch ziemlich begrenzt. Minijobber arbeiten meistens nur ein paar Stunden am Tag. Teilweise wird es auch so gehandhabt, dass sie zwei oder drei Tage in der Woche komplett arbeiten, dafür aber die restlichen Tage freihaben. Im Verkauf werden immer Leute gesucht. Auch Haushaltshilfen im Privathaushalt stehen hoch im Kurs. Es hängt eben auch von dem körperlichen Zustand der Rentner ab, welchen Nebenjobs sie nachgehen können.

Interessante Jobs für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger

Gerade Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose müssen hinsichtlich des Zuverdiensts aufpassen. Die Jobcenter sind schnell dabei und kürzen die Leistungen, wenn der Verdienst zu hoch ausfällt. Bezieher von Arbeitslosengeld I dürfen pro Monat maximal 165 Euro hinzuverdienen. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld II sind es sogar nur 100 Euro, die im Nebenjob abzugsfrei verdient werden können. Auch die Arbeitszeit ist stark beschränkt. Maximal 15 Stunden wöchentlich dürfen gearbeitet werden. Dies muss bei der Jobauswahl berücksichtigt werden, wenn es zu keinem Abzug kommen soll. Interessant sind beispielsweise:

• Zeitungszusteller

• Briefzusteller

• Aushilfe im Supermarkt

• Reinigungsbranche

• Haushaltshilfe

• Gelegentliche Kinderbetreuung

Das sind einige der Jobs, die sich für Bezieher von Arbeitslosengeld I und II anbieten. Gerade Zeitungszusteller und gelegentliche Briefzusteller bieten sich an. Auch im Supermarkt können sich die Leute beispielsweise mit dem Einräumen der Regale einige Euro hinzuverdienen, ohne schnell die Grenze zu überschreiten. Gut eignet sich auch Tätigkeiten als Haushaltshilfe in einem Privathaushalt. Sofern die Stundenzahl nicht überschritten wird, gibt es da ebenfalls keine Probleme.

Wichtig: Die Bezieher von Arbeitslosengeld I und II müssen dem Jobcenter mitteilen, sobald sie einen Nebenverdienst nachgehen. Ebenfalls muss die Höhe des Einkommens angegeben werden. Übersteigt das Einkommen die erlaubte Hinzuverdienstgrenze, so kommt es zu einer entsprechenden Kürzung der Leistungen.

Beliebte Nebenjobs für Studenten

Ein Studium kostet jede Menge Geld. Nicht jedem Studenten ist ein finanziell sorgloses Studentenleben gegönnt. Deswegen suchen sich viele von ihnen einen Nebenjob, um über die Runden zu kommen. Es gibt einige Jobs, die zu den klassischen Studentenjobs zählen. Unter anderem liegen folgende Jobs und Bereiche bei Studenten hoch im Kurs:

• Kellnern

• Promotion-Jobs

• Marktforschungsjobs

• Online-Jobs

• Nachhilfe

• Bürohilfe

• Jobs als Werkstudenten

Für Studenten ist es sehr wichtig, dass sie einen Nebenjob finden, den sie flexibel und vorzugsweise zeitunabhängig ausüben können. Auch die Bezahlung soll natürlich stimmen. Begehrt sind auch Tätigkeiten als Testkäufer, Webseiten-Tester oder Interviewer. Es gibt viele verschieden Jobs, die sich ausgezeichnet eignen. Jobs als Werkstudenten bieten sich ebenfalls an, da die Studenten so bereits in interessante Firmen hineinschnuppern und möglicherweise nach dem Studium in dem Betrieb einsteigen können. Dann sind zu Beginn der Tätigkeit nach dem Studium oft auch höhere Startgehälter möglich.

Es gibt für Studenten jedoch ebenfalls eine Einkommensgrenze. Sie können einen Minijob bis zu 450 Euro nachgehen. Die Einkünfte bleiben dabei steuerfrei, sofern der Betrag 8.820 Euro jährlich nicht übersteigt. Wird der Job jedoch nicht als Minijob ausgeübt und ist der Student familienversichert, so darf maximal ein Betrag von 425 Euro pro Monat hinzuverdient werden. Übersteigt das Einkommen die Grenze, so müssen sich Studenten selbst bei der Krankenkasse versichern. Es gibt zudem eine Arbeitszeitgrenze von 20 Stunden wöchentlich. Studenten, die BAföG erhalten, müssen sich an weitere Grenzen des Zuverdienstes halten. Übersteigt das Jahreseinkommen einen Betrag von 4.880 Euro, so werden die Einnahmen aus dem Nebenjob auf das BAföG angerechnet.

Fazit zu den beliebten Minijobs

Im Prinzip gibt es für Studenten, Arbeitslosengeld I und II Empfänger, Hausfrauen und Beschäftigte mit Hauptjob einige Möglichkeiten, zusätzlich Geld zu verdienen. Allerdings müssen in manchen Bereichen die Grenzen des Zuverdienstes beachtet werden. Ansonsten wirkt sich der Nebenerwerb negativ aus. Wer sich gerne etwas Geld hinzuverdienen möchte, kann sich sowohl im Gewerbe als auch im privaten Bereich nach einem Job umsehen. Kellnern, Babysitten, Küchenhilfe, Aushilfe im Supermarkt und Büroaushilfen sind ganz typische Jobs, die oft auch als Minijob angeboten werden.

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