Gehaltsnews
Veröffentlicht am 19.09.2023 in Neuigkeiten
0 Kommentare6 Millionen Menschen – d.h. 13% der 46 Mio. Beschäftigten in Deutschland – arbeiten aktuell z.B. als Kellner, Essenslieferanten, ungelernte Maler, Bäcker oder Lageristen zum Mindestlohn. Der Mindestlohn von 12,00 € brutto pro Stunde ist die unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmer. Ausgenommen sind lediglich Auszubildende, Langzeitarbeitslose, Minderjährige und Praktikanten. Bei allen anderen dürfen Arbeitgeber in Deutschland nicht weniger als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen, da andernfalls Bußgelder von bis zu 500.000 Euro drohen. In diesem Artikel möchten wir uns näher mit der Entwicklung, branchenspezifischen Abweichungen und einem internationalen Vergleich beschäftigen.
Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015
In Deutschland wurde der gesetzliche Mindestlohn im Zuge der 18. Wahlperiode des Bundestags am 1. Januar 2015 eingeführt. Damals betrug er 8,50 Euro brutto pro Stunde. Seit dem 1. Oktober 2022 liegt er bei 12,00 Euro. Die Einführung des Mindestlohns hatte und hat noch immer das Ziel, Armut und soziale Ungleichheit zu bekämpfen. Zudem soll Lohndumping verhindert werden. Vor der Einführung des Mindestlohns waren die Einstiegsgehälter in Deutschland in vielen Branchen auf einem niedrigeren Niveau.
Entwicklung des Mindestlohns im Laufe der Zeit
Damit der gesetzliche Mindestlohn seine Funktion erfüllt, muss er regelmäßig an die Lebenshaltungskosten und wirtschaftlichen Bedingungen angepasst werden. Daher hat es seit seiner Einführung einige Erhöhungen gegeben:
- 2017: 8,84 €
- 2019: 9,19 €
- 2020: 9,35 €
- 2021: 9,50 € (1.1.) und 9,60 € (1.7.)
- 2022: 9,82 € (1.1.), 10,45 € (1.7.) und 12,00 € (1.10)
Der Mindestlohn soll in Zukunft weiter ansteigen. Zum 1. Januar 2024 ist eine Erhöhung auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro geplant.
Deutschland im internationalen Vergleich
Nicht alle Länder der EU verfügen über einen Mindestlohn. In Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern ist die Lohnuntergrenze gesetzlich nicht festgeschrieben.
Der Mindestlohn in Deutschland schneidet im internationalen Vergleich sehr gut ab. Selbst aktuell liegt er mit 12 Euro noch deutlich über dem der meisten Länder. Zum Vergleich sollten wir uns die Mindestbruttolöhne pro Stunde in einigen anderen EU-Staaten anschauen (Stand vom 01. Januar 2023):
- 4,87 € in Polen
- 5,14 € in Litauen
- 5,70 € in Zypern
- 6,55 € in Spanien
- 6,96 € in Slowenien
- 11,27 € in Frankreich
- 11,75 € in den Niederlanden
- 11,85 € in Belgien
- 13,80 € in Luxemburg
Selbst außerhalb der EU gibt es nur wenige Länder, in denen der gesetzliche Mindestlohn höher als in Deutschland ist. Eines davon ist die Schweiz. Der Mindestlohn in der Schweiz hängt von dem jeweiligen Kanton ab, aber liegt mit durchschnittlich über 20 Franken sogar noch deutlich über dem in Luxemburg. Ein weiteres Beispiel ist Australien, das seit dem 1. Juli 2023 einen Mindestlohn von 23,23 Australischen Dollar (mehr als 13,80 Euro) eingeführt hat. Allerdings sollte man beim Thema Mindestlohn immer berücksichtigen, dass es im Endeffekt auf die Kaufkraft ankommt. Die realen Mindestlöhne können daher deutlich höher oder geringer ausfallen.
Mindestlohn in verschiedenen Branchen
In Verbindung mit Mindestlöhnen wird häufig von Branchenmindestlöhnen gesprochen. Dabei handelt es sich um Mindestlöhne, die an bestimmte Tätigkeiten gebunden sind. Diese Mindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn. Sie gelten für folgende Branchen:
Branche | Mindestlohn | Gültig ab |
---|---|---|
Aus- und Weiterbildung | 17,87 € (pädagog. Mitarbeitende) ; 18,41 € (mit Bachelor-Abschluss) | 01.02.2023 |
Dachdecker | 13,30 € (ungelernt); 14,80 € (Geselle) | 01.01.2023 |
Elektrohandwerk | 13,40 € | 01.01.2023 |
Fleischwirtschaft | 12,30 € | 01.12.2023 |
Gebäudereinigung | 13,00 € (Innen- / Unterhaltsreinigung); 16,20 € (Glas- & Fassadenreinigung) | 01.10.2022 |
Gerüstbauer | 12,85 € | 01.10.2023 |
Leiharbeit | 13,00 € | 01.04.2023 |
Maler und Lackierer | 12,50 € (Helfer); 14,50 € (Geselle) | 01.04.2023 |
Pflege | 13,90 € (Ungelernt); 14,90 € (mit 1-jähriger Ausbildung); 17,65 (Fachkraft) | 01.05.2023 |
Steinmetze | 13,35 € | 01.08.2023 |
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund
Auswirkungen des Mindestlohns auf Minijobs
Minijobs sind nicht vom Mindestlohn ausgenommen. Infolgedessen wurde die Geringfügigkeitsgrenze zum 1. Oktober 2022 von 450 auf 520 Euro pro Monat erhöht. Minijobber dürfen den Großteil ihres Einkommens behalten. Es wird höchstens ein Pauschsteuersatz von 2 Prozent fällig
Kategorien
Passende Jobs finden